Das würde bedeuten das z.B. Hartz 4 Empfänger maximal eine 8h-Betreuung in Anspruch nehmen könnten. Zwar wurde die Ganztagesbetreuung für alle erst in der Koalition mit der CDU im Jahre 2011 beschlossenen, dieser erweist sich aber immer mehr als erheblicher Kostenfaktor für Kommunen und Eltern.
Hintergrund ist, dass die Zuschüsse, die die Städte vom Land Sachsen-Anhalt erhalten, so berechnet werden, als ob die Eltern bei einer Ganztagsbetreuung ihr Kind für 8 Stunden am Tag betreuen lassen. Das Kinderförderungsgesetz gibt den Eltern aber einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung von bis zu 10 Stunden am Tag, so dass die Kinder tatsächlich im Durchschnitt mehr als 8 Stunden betreut werden. Die Differenz zwischen dem, was das Land an die Städte bezahlt und den Kosten, die tatsächlich entstehen, müssen sich im Endeffekt die Städte und die Eltern teilen.
Für uns als Blankenburger SPD ist Kinderbetreuung in der Kita nicht nur „Verwahrung“ sondern auch Erziehung und Bildung. In den Kitas in unserem Land wird den Kindern frühkindliche Bildung auf Grundlage des Bildungsprogramms „Bildung elementar. Bildung von Anfang an!“ vermittelt. Das ist richtig und wichtig. Zu diesem wichtigen Bildungsangebot müssen alle Kinder den gleichen Zugang haben können. Das darf nicht vom Erwerbsstatus der Eltern abhängen. Es ist die Aufgabe des Landes dafür zu sorgen, dass die Städte und Gemeinden künftig Zuschüsse erhalten, die auf Grundlage der tatsächlichen Betreuungssituation im Land ermittelt werden. Dass Kinder für die Arbeitslosigkeit ihrer Eltern bestraft werden, damit sich das Land aus der Finanzierungsverantwortung für die von ihm selbst gesetzten Standards entziehen kann, lehnen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ab. Das Kinderförderungsgesetz soll im kommenden Jahr überarbeitet werden.
Wir möchten gerne wissen wie Sie zu diesem Thema stehen und in welche Richtung sich das Gesetz aus Ihrer Sicht entwickeln soll. Ganztagsbetreuung für alle – ja oder nein?