Für finanzschwache Kommunen werden vom Bund insgesamt 3,5 Milliarden bereitgestellt, die anteilig auf die 16 Bundesländer verteilt werden. Für Sachsen-Anhalt stehen demnach insgesamt 111 Mio. Euro an Mitteln zur Verfügung. 15 Mio. Euro gehen an die 4 finanzschwächsten Kreise im Land und 96 Mio. an die Kommunen, wobei sich die Förderfähigkeit an deren Steuerkraft und Arbeitslosigkeit orientiere. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich entschieden, den erforderlichen Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 10% selbst aus Landesmitteln zu finanzieren. Förderfähig seien unter anderem Krankenhäuser, der Städtebau oder auch der Ausbau der Breitbandtechnologie. Es gäbe allerdings auch Ausnahmen, so seien nur Schulen förderfähig, deren Bestand gemäß Schulentwicklungsplanung gesichert ist, Sporthallen nur, wenn sie auch für den Schulsport genutzt würden. „Am 1.10. gibt es voraussichtlich den offiziellen Startschuss, ab dem die Anträge durch die Kommunen eingereicht werden können“ so Felgner.
An der Beratung nahmen Bürgermeister und Vertreter der Kommunen teil, die aus dem Programm profitieren. Die Stadt Blankenburg wird aus dem Programm 1,75 Mio. Euro erhalten. „Die Sanierung der Kita Heimburg oder Derenburg wären denkbare Verwendungsmöglichkeiten,“ erklärte dazu der Blankenburger Stadtrat Heinz Grimme.
Der Harzer Landtagsabgeordnete Ronald Brachmann fügte hinzu, dass Stark V bei Projekten ansetzen kann, die den Kriterien des vom derzeit vom Land angebotenen Förderprogramms Stark III zur Aufwertung von kommunalen Kitas und Schulen, nicht genügen. Bei Stark III würden durch die EU-Co-Förderung hohe Anforderungen an die energetische Sanierung gestellt, was bei Stark V nicht der Fall sei.
„Aus Harzer Sicht können wir mit den rund 13 Mio. Euro, die einzelne Städte und Gemeinden des Landkreises aus dem Förderprogramm erhalten zufrieden sein. Dass einige Kommunen, die man auf der vom Finanzministerium veröffentlichten Liste erwartet hätte, wie z. B die Stadt Oberharz am Brocken oder Osterwieck, nach den Verteilungskriterien durchs Raster gefallen sind, sei misslich und deren Unmut auch nachvollziehbar“ schildert Ronald Brachmann. „Es müssen Wege gefunden werden, dass auch diese Kommunen nicht auf der Strecke bleiben.“
Die Nachfrage, wie es aussehe, wenn bspw. kein genehmigter Haushalt vorliege, nahm Jörg Felgner zum Anlass diese Möglichkeit in die für das Förderprogramm notwendige Anwendungs-Richtlinie einzuarbeiten. „Grundsätzlich ist wichtig, dass der Beschluss des Stadtrates den angegebenen Zwecken entspricht und die bereitgestellte Fördersumme nicht überschritten wird.“ schilderte Felgner. „Daher war eine solche Veranstaltung im Vorhinein wichtig. Nicht, dass im Anschluss über Projekte debattiert wird, für die das Förderprogramm gar nicht gemacht ist“ ergänzte der Blankenburger SPD-Ortsvereinsvorsitzende Heinz Grimme und bedankte sich abschließend bei allen Interessenten für ihre zahlreiche Teilnahme.