
„Ich habe mit solch einem Urteil gerechnet und begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Karlsruher Richter. Die Bundesregierung hat entgegen der gewöhnlichen parlamentarischen Praxis, bei solch einer elementaren politischen Entscheidung auch die Opposition mit einzubinden und den Konsens zu suchen, den Alleingang gewählt und eine unausgegorene Reform des Wahlrechts auf den Weg gebracht. Dieses Vorgehen hat sich nun gerächt und Schwarz-Gelb eine schallende Ohrfeige erhalten.