Stadtratsbeschluss von 2014 wird zum Bumerang

Im September 2014 beschloss der Stadtrat ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Blankenburg in Auftrag zu geben. Ziel war es die Entwicklung des Einzelhandels zu analysieren sowie Verkaufsfläche und Sortiment ausgewogen zu gestalten. Ein weiteres Ziel sollte sein, das Angebot in der Innenstadt attraktiver zu machen und die Altstadt zu beleben. Der damalige Bürgermeister hatte den Auftrag, die Finanzierung zu sichern und den Beschluss umzusetzen, was allerdings nie geschah.

2015 kam die Anfrage von ALDI eine Fläche in der Lerchenbreite zu erwerben (Teilstück Festplatz) der Stadt gerade recht. Konnte doch mit dem Verkaufspreis Geld in die Stadtkasse gespült werden. Der Stadtrat beschloss für das zu erwerbende Grundstück einen Bebauungsplan, der ALDI ermöglichte vom Mieter zum Eigentümer zu werden und seine Verkaufsfläche gegenüber dem jetzigen Standort zu vergrößern.

Parallel dazu gestaltete der Eigentümer des bestehenden Gewerbegebietes Lerchenbreite „Atlas-Bau“ seine Ladengeschäfte zum „Nordharz Center“ um. Bei der Modernisierung zogen auch viele neue Läden in die bereits bestehenden Gewerbeflächen.

Dem Eigentümer Atlas-Bau reicht inzwischen die jetzige Verkaufsfläche nicht mehr aus. Er möchte die Verkaufsfläche auf der linken Seite der Fahrstraße ausbauen und erweitern. Dazu stellte er im Juli 2016 einen Bauantrag beim Landkreis, der den Bau nicht ablehnen wird. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist es nach der Baugesetzgebung nötig, mit dem Bauantrag auch ein Einzelhandelsgutachten seitens des Investors zu erstellen.

Von der Stadtverwaltung ist eine Beschlussvorlage erarbeitet worden, über die der Stadtrat am 25.08. entscheiden soll. Inhalt des Beschlusses ist ein Gesamt-Bebauungsplan des Gewerbegebietes, bei dem das ALDI- Grundstück ausgeklammert wird, weil es dafür bereits einen B-Plan gibt.

In einem weiteren Beschluss soll einen Veränderungssperre für die jetzt bestehende Bebauung festgelegt werden. Damit werden weitere Bauvorhaben nicht so einfach realisierbar. Damit wäre eine weitere Ausweitung von Verkaufsflächen im Gewerbegebiet gestoppt. Bestehende und frei werdende Verkaufsflächen können aber durch Ladenangebote aus der Innenstadt ergänzt werden z.B. durch KIK.

Bei der derzeitigen Konfliktlage zeichnet sich ab, dass, sollte der Stadtrat dem B-Plan zustimmen, eine Klage des Investors als sehr wahrscheinlich gilt, da er das Gleichheitsprinzip gegenüber ALDI geltend machen wird. Dadurch, dass der Beschluss von 2014 nicht umgesetzt wurde, ist für die Stadt eine Situation geschaffen worden, die durch eine widersprüchliche Haltung eine negative Außenwirkung hat.

Die SPD ist der Ansicht, dass auch der vorgelegte B-Plan für das Gewerbegebiet nicht die Verödung der Innenstadt aufhalten kann. Dazu braucht es seit Jahren ein zukunftsfähiges Innenstadtkonzept.

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