Nachdem die vom Bürgermeister geplante Beseitigung von doppelten Straßennamen, die im Stadtgebiet durch die Eingemeindungen im Jahr 2010 entstanden sind, bereits einmal im Stadtrat von ihm zurückgezogen wurde, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hatte, anschließend die Bürger um eigene Änderungsvorschläge gebeten wurden, ist das Thema erneut auf die Tagesordnung des Stadtrates gehoben worden. Und das obwohl die Ausschüsse, die das Thema vorberaten haben, den Vorschlag einhellig abgelehnt haben. Offensichtlich soll hier eine Entscheidung des Stadtrates zu Lasten unserer Bürgerinnen und Bürger unbedingt und ohne Not herbeigeführt werden. Aus Sicht unserer Stadtratsfraktion, die die Änderung der Straßennamen ablehnt, ein völlig uverständliches Vorgehen. Wenn schon eine Entscheidung erzwungen werden soll, dann nicht ohne die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Die Fraktion hat deshalb jetzt die Durchführung einer Bürgerbefragung beantragt.
In dem Antrag unserer Fraktion heißt es zur Begründung: “Mit der Beschlussvorlage Nr. 2017/516 schlägt der Bürgermeister zum wiederholten Mal die Änderung der doppelten Straßennamen vor. Zur Begründung heißt es, die Änderung diene einer verbesserten Postzustellung und der Gefahrenabwehr. Die vorberatenden Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile und der Ausschuss für Soziales, Schule, Sport, Jugend und Senioren haben die Vorlage bereits zwei Mal eindeutig abgelehnt. Dennoch soll offenbar um jeden Preis eine Beschlussfassung im Stadtrat zu dieser Frage herbeigeführt werden. Bürger der Kernstadt wenden sich mit einer Unterschriftenaktion gegen die geplanten Änderungen. Auch die SPD-Fraktion lehnt die Änderung der Straßennamen ab.
Ob unseren Bürgern die Postzustellung tatsächlich wichtiger ist, als die in den Orten und der Kernstadt auch durch die historischen Straßennamen gewachsene Identifizierung mit dem eigenen Ort bzw. der eigenen Stadt, wird bei dem vorgeschlagenen Beschluss nicht geprüft und wurde auch nicht ermittelt. Die Bürger wurden in einem ungeordneten Verfahren lediglich gefragt, welche Namensvorschläge sie für die umzubenennenden Straßen haben. Das Kommunalverfassungsgesetz sieht in § 28 Abs. 3 ausdrücklich vor, die Bürger bei Fragen des eigenen Wirkungskreises zu befragen. Aus Sicht der SPD-Fraktion bietet sich die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei dieser Problematik an, um endlich einen sauberen, dem Bürgerwillen gerecht werdenden Abschluss für dieses Thema zu finden, das schon viel zu lange Kräfte des Stadtrates und der Verwaltung bindet.”
Wir sind gespannt, ob dieser Antrag auf Bürgebeteiligung eine Mehrheit im Stadtrat finden wird.