Die Steuersätze in den eingemeindeten Ortsteilen bleiben unangetastet, da in den Gebietsänderungsverträgen diese Hebesätze bis 2020 festgeschrieben wurden und eine Abweichung von diesen Reglungen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Für die Bürger in den Ortsteilen , die erheblich niedrigere Steuern zahlen, ist aber mit Sicherheit 2020 eine deutliche Erhöhung der Steuersätze zu erwarten, wenn die Angleichung an die Blankenburger Hebesätze erfolgen muss, z.B. würde in Hüttenrode der derzeitige Grundsteuersatz B in Höhe von 300 % auf 420 % steigen.
Auf eine Erhöhung der Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird nach dem Vorschlag des Bürgermeisters seltsamerweise verzichtet, da angeblich die Einnahmen bei einer Steuererhöhung zu gering seien. Da die Grundsteuer A von 320 % im Jahr 2017 ohne Erhöhung rund 140.000 € Einnahmen bringen soll, ist ein Verzicht auf eine Anpassung in diesem Bereich eine nicht hinnehmbare Bevorzugung einer bestimmten Berufsgruppe. Wenn man den Vergleich von Aufwand und Ertrag als Begründung für Erhöhungen nimmt, müsste man logischerweise auf manch andere Erhöhung von Steuern und Gebühren in der Stadt verzichten.
Im November 2017 wird im Landtag die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beraten und es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf auch erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltssituation in der Stadt haben wird. Bevor diese Folgen nicht eindeutig kalkulierbar sind, sollte die Stadt auf eine erneute Belastung der Bürger verzichten.
Die SPD Blankenburg setzt sich deshalb dafür ein, dass der Bürgermeister die Vorlage zurücknimmt.